Reglement für das Videoüberwachungssystem im Strafgericht

 

Ergänzung zu den Medienrichtlinien des Appellationsgerichts Basel-Stadt

Gestützt auf Art. 4 Ziff. 3 der Medienrichtlinien des Appellationsgerichts Basel-Stadt ist folgendes zu beachten:

Fotografieren und Filmen ist nur vom äusseren Teil des Gerichtshofes aus gestattet (bis zum Zaun auf der Höhe des Weibelgebäudes). Im Innern des Hofes und im Gerichtsgebäude dürfen keine Bild- oder Tonaufnahmen gemacht werden. Vorbehalten bleibt eine andere Anordnung des Gerichts.