Kanzleien

In den zwei Kanzleien des Strafgerichts werden die einzelnen Fälle vor- und nachbereitet.

Die Kontaktinformationen zu den einzelnen Personen der Kanzleien entnehmen Sie bitte den Einträgen im Staatskalender:

Welche Gerichtskanzlei ist zuständig?

In Strafsachen (Verfahrensnummer beginnt mit "SG") wenden Sie sich an die Kanzlei Straf- und Zwangsmassnahmengericht (Parterre, Büro 09). Die Kanzlei Einsprachen (Parterre, Büro 03) ist für die Verfahren nach Einsprachen gegen einen Strafbefehl zuständig (Verfahrensnummer beginnt mit "ES"). Im Zusammenhang mit Zwangsmassnahmen, namentlich Untersuchungs- und Sicherheitshaft (Verfahrensnummer beginnt mit "ZM"), ist die Kanzlei Straf- und Zwangsmassnahmengericht zuständig (Parterre, Büro 09).